im Bereich des Suchmaschinen-Marketing gibt es inzwischen eine reichhaltige Auswahl an Urteilen zu den verschiedenen Möglichkeiten eines Verstosses, z.B. Verwendung fremder Markennamen in Meta-Tags oder Adwords, Content- oder Design-Klau, URL-Hijacking etc. Die rechtslage ist in in den meisten Fällen leider eher verworren und kann je nach Gericht sehr unterschiedlich interpretiert werden.
Bei Problemen mit einer Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechts-Verstösse ihrerseits ist die URL www.abmahnwelle.de ein guter erster Anlaufpunkt vor dem oft unausweichlichem Gang zum Anwalt...